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Willkommen auf der Homepage der Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener in Bielefeld!

Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseiten vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener geben können.

Für Rückfragen zu unseren Angeboten bzw. weiteren Informationen über unsere Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich gern per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Gesundheit ist nicht Alles. Aber das Fundament des Übrigen.


Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen!
Ihr Team der Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener
Praxis für Physiotherapie
Jens Baumhöfener

Hauptstr. 70a
33647 Bielefeld

Telefon: (0521) 43 10 26
Telefax: (0521) 41 29 50

info@physio-baumhoefener.de

Termine nach Vereinbarung

Leistungen

Berufsgruppe
  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
  • Bobath
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Manuelle Therapie nach Maitland
  • PNF
Praxisausstattung / Anwendungen der Physik. Therapie
  • Bone-Bindegewebsmassage (BGM)
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Kältetherapie (Eis)
Zusätzliche Leistungen / Anwendungen
  • Skoliosetherapie nach Schroth
  • Atemtherapie (ATG)
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Massagen
  • Nervenmobilisation
Sonderleistungen
  • behindertengerechter Zugang
  • behindertengerechte Einrichtung
  • ergonomische Arbeitsplatzberatung
Sprachen
  • Englisch

Wir sind Mitglied bei

Physio Deutschland
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.

Deutzer Freiheit 72-74
50679 Köln
Tel. 0221/98 10 27-0
www.physio-deutschland.de

Gesundheitsnachrichten

Kinderorthopädie in Not: Eltern erwarten eine gute medizinische Versorgung ihrer Kinder
Internationaler Kindertag am 1. Juni

Babys mit einer Fehlstellung der Hüfte, Kinder mit stark verkrümmter Wirbelsäule oder Jugendliche mit Knieschmerzen haben auch in Zukunft ein Recht auf erstklassige medizinische Versorgung. Kinderorthopädische Abteilungen in Krankenhäusern jedoch stehen unter massivem Kostendruck und werden geschlossen oder in ihren Kapazitäten gekürzt.

Kinderorthopäden, Orthopäden und Unfallchirurgen weisen anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni darauf hin, dass die Krankenhausreform auch kinderorthopädische Abteilungen im Fokus haben muss. „Eltern von Kindern mit Problemen am Rücken, jugendlichem Rheuma, Knochentumoren oder Mehrfachbehinderungen und neurologischen Erkrankungen müssen sicher sein können, dass ihr Kind in der Kinderorthopädie nach bestem Standard medizinisch versorgt wird. Dafür setzen wir uns als Ärzte und Ärztinnen ein und dafür brauchen wir die Unterstützung der Politik“, sagt Prof. Dr. Maximilian Rudert, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Für Eltern wird es immer schwieriger, eine gute kinderorthopädische Behandlung für ihre Kinder zu finden. Oft ist es sehr aufwändig, einen Untersuchungstermin in einer Kinderorthopädie zu erhalten, weite Fahrtwege und lange Wartezeiten bei Operationen müssen in Kauf genommen werden. Das geht zu Lasten der behandlungsbedürftigen Kinder. Grund dafür ist die schrumpfende Zahl kinder- und jugendorthopädischer Abteilungen. Die rund 60 bestehenden Kinderstationen finden sich überwiegend an größeren Universitätskliniken. Viele Krankenhäuser haben in den vergangenen Jahren ihre kinderorthopädischen Abteilungen geschlossen oder verkleinert, da sich diese wirtschaftlich nicht rechnen. Und auch in den großen Kliniken werden Notfälle und andere, finanziell attraktivere Operationen oft vorgezogen. Denn Kinder erfordern besonders viel Zeit, individuelle Versorgung, Aufmerksamkeit und Geduld. Hinzu kommen Informationsgespräche mit den Eltern. Bei Sprachbarrieren muss aufwändig übersetzt werden. Abgerechnet wird jedoch nach einheitlicher Fallpauschale, die oft die Kosten nicht deckt.

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) plädiert deshalb für eine stärkere Berücksichtigung der Kinderorthopädie bei der Neuausrichtung der kindermedizinischen Strukturen im Rahmen der Krankenhausreform. „Wir begrüßen, dass bereits Vorschläge zur besseren Vergütung der medizinischen Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin vorliegen. Uns fehlen jedoch Aussagen zur Kinderorthopädie. Hier erwarten wir konkrete Vorschläge von der Politik“, sagt Prof. Dr. Anna K. Hell, Präsidentin der DGOU-Sektion Vereinigung für Kinderorthopädie (VKO). Die VKO hat dazu ein Positionspapier mit Problemdarstellungen und möglichen Lösungswegen erstellt und sich bereits an das Bundesministerium gewandt.

Deshalb erwartet die DGOU im Zuge der Reformen eine adäquate finanzielle und ressourcenmäßige Ausstattung der Orthopädie, die Behandlungen am Bewegungsapparat von Kindern und Jugendlichen in Spezialabteilungen sowie Spezialsprechstunden ermöglicht. „Der kindliche Bewegungsapparat muss in der Diskussion um die Neustrukturierung und die wirtschaftliche Ausstattung der Kindermedizin stärker berücksichtigt werden“, sagt Prof. Dr. Thomas Wirth. Er ist Mitautor des Positionspapiers. Denn die Prävention von Fehlstellungen und Wiederherstellung eines gesunden Bewegungsapparates im Kindes- und Jugendalter sind unerlässlich für ein erfülltes und produktives Erwachsenenleben.

Weitere Informationen:
Positionspapier der Vereinigung für Kinderorthopädie (VKO), einer Sektion der DGOU: https://dgou.de/fileadmin/dgou/dgou/Dokumente/Pressemitteilungen/2023/DGOU_Positionspapier_Kinderorthopaedie.pdf

Muskel- und Skeletterkrankungen auf Platz zwei der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland
TÜV Rheinland: Arbeitsmedizinische Beratung für Unternehmen und Beschäftigte hilft, Muskel- und Skelettbelastungen im Beruf zu reduzieren / Über- und Fehlbelastungen sowie Bewegungsmangel schaden Muskeln und Gelenken / Pflicht- und Angebotsvorsorge sind wichtige Maßnahmen der Prävention

Laut Fehlzeiten-Report 2022 stehen Muskel- und Skeletterkrankungen nach den Atemwegserkrankungen auf Platz zwei der häufigsten Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit.(1) Für das Jahr 2020 wird der Schaden durch den Produktionsausfall aufgrund dieser Erkrankungen auf 19,6 Milliarden Euro geschätzt.(2) „Das ist eine beunruhigende Tendenz, der wir mit unseren Beratungsangeboten entgegentreten möchten“, betont Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. „Unsere Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner unterstützen Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Belastungen des Muskel-Skelett-Systems. Für Beschäftigte bieten wir Pflicht- und Angebotsvorsorgen an. Dabei gehen wir auf die individuelle Situation am Arbeitsplatz ein und beraten gezielt, wie Über- und Fehlbelastungen vorgebeugt werden kann. Die Beschäftigten werden unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitsbedingungen und des Gesundheitszustandes arbeitsmedizinisch beraten. Die Inhalte der Vorsorgen sind vertraulich und werden nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet.“

Arbeitsbelastungen erkennen

Im beruflichen Bereich können sowohl psychische als auch körperliche Belastungen zu Muskel- und Skeletterkrankungen führen. In vielen Berufen, beispielsweise in der Logistikbranche oder im Handel, stehen Über- und Fehlbelastungen im Mittelpunkt: ziehen, schieben, heben und tragen von Lasten, Kräfte, die auf den ganzen Körper wirken, Arbeiten in beengten Körperhaltungen wie beim Fliesenlegen, sich wiederholende Tätigkeiten beim Kassieren oder am Fließband oder auch Vibrationen. Vibrationen treten zum Beispiel beim Bohren oder bei der Arbeit mit verdichtenden Maschinen auf, aber auch beim Fahren von Gabelstaplern. Die Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage aller Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für die Beurteilung von Belastungen des Muskel-Skelett-Systems stehen sechs Leitmerkmalmethoden zur Verfügung: Heben und Tragen, Ziehen und Schieben, repetitive Tätigkeiten, Ganzkörperkräfte, Körperzwangshaltung und Körperfortbewegung. Um festzustellen, wie stark die Belastung durch Vibrationen ist, kann beispielsweise ein Vibrationsrechner genutzt werden. Ergibt sich eine sehr hohe Exposition, muss das Unternehmen eine Pflichtvorsorge anbieten. Bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen ist die Angebotsvorsorge vorgeschrieben“, erläutert Schramm.

Arbeitshilfen konsequent einsetzen

Technische Maßnahmen tragen dazu bei, die Belastungen für das Muskel-Skelett-System zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem Hebe- und Tragehilfen, die in vielen Berufen von der Entsorgungswirtschaft über das Handwerk bis hin zur Pflege eingesetzt werden können. „Zeitdruck führt oftmals dazu, dass Beschäftigte technische Hilfsmittel nicht nutzen. In einer gesundheitsorientierten Unternehmenskultur ist die Anwendung hingegen selbstverständlich. Dabei hat das Wissen über Muskel- und Skeletterkrankungen großen Einfluss auf das Verhalten im Beruf. Wir unterstützen die Unternehmen mit Beratungen aber auch Infoblättern und Unterweisungsunterlegen“, so Schramm.

Bewegung fördern

In Büroberufen belastet oft Bewegungsmangel die Muskeln und Gelenke. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt 150 bis 300 Minuten körperliche Aktivität wie Fahrradfahren oder schnelles Spazierengehen pro Woche. Ist die Intensität der Bewegung hoch, reichen auch 75 bis 150 Minuten. „Für Menschen, die bei der Arbeit viel sitzen, ist der Ausgleich dieses Bewegungsmangels in der Freizeit wichtig. Auch dazu beraten wir die Beschäftigten und haben dabei den Ausgleich der am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen im Blick. Unternehmen unterstützen wir zusammen mit unseren Expertinnen und Experten aus der betrieblichen Gesundheitsförderung bei der Planung und Umsetzung von Gesundheitstagen und Bewegungsprogrammen“, erläutert Schramm.

Unternehmen und Beschäftigte können sich unter folgendem Link über das arbeitsmedizinische Angebot von TÜV Rheinland informieren: www.tuv.com/arbeitsmedizin

(1) https://www.aok.de/fk/betriebliche-gesundheit/grundlagen/fehlzeiten/ueberblick-fehlzeiten-report/
(2) https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/muskel-skelett-system/index.jsp

31.05.2023 DGA | Quelle: TÜV Rheinland AG

HS Gesundheit initiiert internationales Projekt im Bereich KI-basierter Schluckdiagnostik
Prof.in Kerstin Bilda aus dem Studiengang Logopädie plant gemeinsames Forschungsprojekt mit Kolleg*innen aus Japan

Schluckstörungen, so genannte Dysphagien, treten oftmals als Folge neurologischer Erkrankungen auf, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder im Laufe einer Parkinson-Erkrankung. „Sie können dazu führen, dass Personen sich beispielsweise bei der Nahrungsaufnahme verschlucken und die Nahrung in die Lunge gerät“, sagt Prof. in Kerstin Bilda von der Hochschule für Gesundheit (HS Gesundheit) in Bochum. „Schluckstörungen können eine Lungenentzündung hervorrufen und lebensgefährlich werden.“ Ein niedrigschwelliges Angebot für Patient*innen, um das zu verhindern, ist ein in Japan entwickeltes, tragbares technisches Gerät in Form eines Nackenbandes. Diese Innovation präsentierte eine Forscherin der japanischen Partnerhochschule Ibaraki Prefectural University of Health Sciences bei einem Besuch in Bochum im vergangenen Jahr. „Meine Neugierde war da sofort geweckt“, erinnert sich Kerstin Bilda. „Ich dachte mir: Das können wir auch gut in der Logopädie in Deutschland einsetzen, das Potenzial ist riesengroß. In Deutschland sind etwa fünf Millionen Menschen von einer Schluckstörung betroffen und die Tendenz ist enorm ansteigend.“ Im Rahmen einer Forschungsreise nach Japan hat die Professorin, deren Arbeits- und Forschungsschwerpunkt digitale Technologien in der Neurorehabilitation ist, jetzt die Möglichkeiten einer Kooperation geprüft und plant nun ein gemeinsames Forschungsprojekt mit den japanischen Kolleg*innen.

Das Nackenband, dessen System in einer Cloud verzahnt ist, nutzt künstliche Intelligenz (KI) zur Quantifizierung des Schluckens. Es überwacht Vitaldaten mit Hilfe von Kontaktsensoren. Diese sind: Schluck- und Atemgeräusche, Anzahl der Schluck- und Hustenanfälle, Nackenwinkel, Pulsfrequenz, Temperaturmessfunktion und Sauerstoffgehalt des Blutes. „Die Idee ist, dass das Gerät Daten über den physiologischen Schluckprozess sammelt und analysiert und dann Abweichungen bei pathologischen Schluckprozessen erkennt, zum Beispiel durch zeitliche Abweichungen bei den Schluckgeräuschen“, erläutert Kerstin Bilda, die die Anwendbarkeit in der logopädischen Schluckdiagnostik schnell erkannte. „Es kann sowohl für die Unterstützung zu Hause als auch in der Therapie eingesetzt werden. Aus den Daten können beispielsweise auch Empfehlungen für die Nahrungsaufnahme abgeleitet werden.“

Verhindern Unterschiede bei Ernährung und Essverhalten den Einsatz in Deutschland?

In einem nächsten Schritt soll das Gerät nun länderübergreifend getestet werden. „Wir möchten herausfinden, ob es auch für nicht-japanische Nutzer*innen anwendbar ist“, so Kerstin Bilda. „Zudem sollen Daten zu Schluckgeräuschen und Nackenpositionen beim Schlucken in Deutschland erhoben und dabei auch kulturelle Unterschiede im Bereich der Ernährung und des Essverhaltens berücksichtigt werden.“ Zunächst soll zu diesem Zweck eine grundsätzliche Datenerhebung durch Forscher*innen in Deutschland an Personen ohne Schluckprobleme durchgeführt werden. „Dadurch erhalten wir Normdaten zu Schluckgeräuschen über die Lebensspanne“, sagt Kerstin Bilda. Erst später könnte dann die Anwendung im diagnostischen Bereich bei Menschen mit Schluckstörungen folgen.

In Japan soll das neu entwickelte Gerät schon bald in Klinken zum Einsatz kommen. Aktuell befindet es sich im Prozess der Anerkennung als zertifiziertes Medizin-Produkt. „Einsatzbereiche könnten auch bei uns in Zukunft vor allem die Logopädie, Neurologie und Geriatrie sein“, vermutet Kerstin Bilda.

Warum sie ausgerechnet mit Kolleg*innen aus Japan zu dem Thema forscht erklärt sie so: „Japan ist technologisch und im Bereich KI weit voraus, es gibt dort ein ganz anderes Verhältnis zu assistiven Technologien und dadurch auch viele neue Ideen. Außerdem sind die Gesundheitsberufe dort akademisiert und haben dadurch einen anderen Status. Die Forschung zum Thema bringt das sehr voran.“

25.05.2023 DGA | Quelle: Hochschule für Gesundheit, Bochum

Warum jetzt auch Antibiotika knapp sind
Pro Generika beantwortet die wichtigsten Fragen

Seit Monaten werden immer wieder Antibiotika knapp. Sie fehlen im Kampf gegen die aktuelle Atemwegsinfektionswelle, sie fehlen in den Krankenhäusern und sie fehlen - und das ist Schlimmste - bei der Behandlung von Kindern.

Dazu sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

„Die Knappheit bei Antibiotika und bei Kinderarzneimitteln offenbart ein Problem, das sich seit Jahren strukturell zugespitzt hat. Sie kamen mit Ansage und auch deswegen, weil die Politik bislang nicht reagiert hat.

Die Produktion von Antibiotika ist anspruchsvoll, das Erstattungsniveau seit vielen Jahren lächerlich niedrig. Hersteller erhalten oft nur ein paar Cent pro Tagestherapiedosis. In der Vergangenheit haben sich daher viele Hersteller aus der Versorgung zurückgezogen - einfach, weil die Produktion für sie nicht mehr wirtschaftlich ist.

Jetzt kommt eine extrem hohe Nachfrage dazu, die einer Welle von bakteriellen Infektionen (z.B. Scharlach) geschuldet ist. Diese versuchen die Hersteller derzeit nach Kräften zu bedienen, aber sie kommen nicht hinterher. Zumal es eben nicht mehr viele gibt, die überhaupt noch Antibiotika herstellen.“

Zum Lieferengpass-Gesetz ALBVVG - es nimmt sich ausdrücklich eine Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln und Antibiotika vor - sagt Bretthauer: „Die Anreize im Gesetz reichen nicht aus, um Unternehmen zu motivieren, in die Produktion zurückzukehren. Eine Preiserhöhung etwa für Kinder-Antibiotika um 50 % ermöglicht gerade mal eine kostendeckende Produktion – und selbst das nicht einmal in allen Fällen. Das wird schwerlich zu Investitionsentscheidungen animieren.“

Was die Hersteller gegen die Knappheit tun, wo das ALBVVG nachgebessert werden muss und wann mit einer Entspannung der Lage zu rechnen ist, lesen Sie in einem Q&A, den wir beständig aktualisieren.

Apotheken-Notdienst

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33602 Bielefeld
Tel: 0521/6 54 11
vom 02.06. - 09:00 Uhr
bis 03.06. - 09:00 Uhr

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Praxis für Physiotherapie Jens Baumhöfener
Hauptstr. 70a
33647 Bielefeld

Telefon: 0521/43 10 26
Fax: 0521/41 29 50
E-Mail: info@physio-baumhoefener.de

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Physiotherapie Jens Baumhöfener
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II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


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      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

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  2. Vertragsdurchführung

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    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

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    a) Zweck der Datenverarbeitung
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    b) Dauer der Speicherung
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  5. Google Maps

    a) Zweck der Datenverarbeitung
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  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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